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Wann ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend

Der richtige Zeitpunkt wird aber leider oftmals verpasst. Die meisten Eltern werden mit dem Thema Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen leider erst konfrontiert, wenn eine Behandlung bereits absehbar ist – für eine Zahnzusatzversicherung mit Absicherung kieferorthopädischer Leistungen ist es jetzt zu spät.

Der Grundsatz lautet: Es können immer nur heute unbekannte Diagnosen versichert werden.

Unsere Erfahrung zeigt, dass 75 Prozent aller Interessenten für Zahnspangen-Versicherungen abgelehnt werden, da der Zahnarzt bereits eine Diagnose erstellt oder die Beobachtung des Kiefers bzw. der Zahnstellung angeraten hat. Ab diesem Zeitpunkt ist der Versicherungsfall bereits eingetreten – auch wenn die Behandlung erst Monate oder Jahre später erfolgt.

Im Leistungsfall erbitten Versicherungsgesellschaften vor Regulierung um Einsicht in die Patientenakte und überprüfen die Eintragungen des Zahnarztes. Die Wahrheit der von Ihnen angegebenen Gesundheitsfragen wird somit überprüft. Stellt die Gesellschaft fest, dass die Behandlung bereits vor Versicherungsbeginn angeraten war, leistet die Versicherung nicht.

Unser Tipp:

Oftmals wissen Patienten nicht exakt, was der Zahnarzt in der Akte vermerkt. Fragen Sie deshalb Ihren Zahnarzt oder seine Assistenten vor Abschluss einer Versicherung. So schützen Sie sich vor falschen Angaben und einem bösen Erwachen.

Hinweis: Neues U-Heft beinhaltet frühkindliche Zahnkontrolle

Seit Juli 2016 enthält das neue U-Untersuchungsheft folgenden Passus ab der Untersuchung U7a: „Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verweist Sie zur zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung“. Diese Untersuchung soll zwischen dem 34. Und 36. Lebensmonat stattfinden. Dieser Passus wiederholt sich ebenfalls in den Ratschlägen zu den U8 und U9 Untersuchungen

U5 6.-7. Lebensmonat Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut
U6 10.-12. Lebensmonat Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut
U7 21.-24. Lebensmonat Abklärung von Auffälligkeiten im Kieferwachstum und an Zähnen und Schleimhaut
U7a 34.-36. Lebensmonat zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
U8 46.-48. Lebensmonat zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
U9 60.-64. Lebensmonat zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung

Was bedeutet das nun für Sie und Ihr Kind? Sobald der Zahnarzt bei einer dieser Untersuchungen Auffälligkeiten an den Zähnen oder eine Kieferanomalie feststellt und vermerkt, ist es für die Zahnzusatzversicherung zu spät. Wir raten, sich vor der zahnärztlichen Früherkennung bereits mit der Zahnspangen-Absicherung auseinanderzusetzen. So stellen Sie sicher, dass eine Verdachtsdiagnose mit einer Kontrollempfehlung nicht den Versicherungsschutz verhindert. Immerhin benötigt jedes zweite Kind eine Zahnspange.

Der ideale Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist vor dem 34. Lebensmonat.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl einer individuellen Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unsere Empfehlungen der besten Zahnzusatztarife für Kinder.

Auswahlkriterien: Darauf sollten Sie bei der Entscheidung für einen Kindertarif achten

Kindertarif ist nicht gleich Kindertarif. Es gibt viele Unterschiede. Diese Kriterien spielen bei der Auswahl Ihrer Zahnzusatzpolice für den Nachwuchs eine Rolle:

  • Welche Behandlungsmethoden werden erstattet?
    Gerade hier gibt es gravierende Unterschiede – sehr viele Tarife blenden mit hohen prozentualen Erstattungen, akzeptieren aber nur Grundbehandlungsarten. Innenliegende Zahnspangen, Minibrackets oder festsitzende Retainer sind unter Umständen nicht mit inbegriffen.
    Unser Tarifvergleich zeigt Ihnen genau, welcher Tarif für was leistet: siehe Tarifdetails
  • Erstattung und Begrenzung je KIG Einstufung
    Die Erstattungen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz unterscheiden sich zwar, sind jedoch bei der Auswahl eines Kindertarifs nicht das Hauptargument. Ihnen geht es um die Zahnspange und die Erstattung bei kieferorthopädischen Maßnahmen. Genau hier gibt es gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen. Die KIG Einstufung ist maßgebend.
    Unterschieden wird in KIG 1-2 und KIG 3-5. In KIG 1-2 leistet die gesetzliche Krankenkasse nichts, in KIG 3-5 übernimmt sie die Grundversorgung. Achten Sie deshalb genau darauf, was die einzelnen Tarife in den jeweiligen Stufen prozentual leisten und ob sie diese Leistung auf eine Summe begrenzen. Viele Policen sind entweder in KIG 1-2 oder in KIG 3-5 besonders leistungsstark. Es kommt auf Ihr individuelles Bedürfnis an, was Ihnen wichtiger ist. In unseren Empfehlungen finden Sie drei unterschiedliche Tarife für drei unterschiedliche Absicherungswünsche. Wir beraten Sie hierzu gerne.
  • Höchstgrenzen in den ersten Jahren
    Mittlerweile beinhalten alle Zahnzusatztarife so genannte Höchstgrenzen während der ersten Jahre. Das bedeutet, dass die Versicherung nur bis zu einer gewissen Summe Leistungen erstatte (bspw. 900 Euro im ersten Jahr, 1.800 Euro im zweiten Jahr usw.). In der Regel dauert es drei bis vier Jahre, ehe Ihre Police unbegrenzt leistet. Ein weiterer Grund, sich rechtzeitig um eine passende Zahnzusatzversicherung zu kümmern. Falls Sie in naher Zukunft mit einer Behandlung rechnen, wählen Sie unbedingt einen Tarif mit hohen Höchstgrenzen innerhalb der ersten Jahre.

Alle relevanten Tarifinformationen über Zahnzusatzversicherungen für Kinder finden Sie in unserer Tarifübersicht.

Unser Tipp:

Eine Zahnzusatzversicherung sollte immer auf die individuellen Bedürfnisse und die persönliche Situation angepasst sein. Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen bei der Auswahl: 06201-8462511.

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Daniel Seeger

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