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Antrag - Police - Versicherungsfall

Sie erkennen hier den chronologischen Ablauf einer Versicherungspolice bis hin zum Leistungsantrag:

  1. Sie haben sich für einen Tarif einer Gesellschaft entschieden und fordern den Antrag bei uns direkt an oder bestellen ihn telefonisch von 8.00 bis 20.00 Uhr unter unserer Service-Nr. 06201/84 62 50
  2. Sie ergänzen die farblich markierten Stellen im Antrag und beantworten gewissenhaft und vollständig die Gesundheitsfragen.
  3. Ihr Antrag geht bei uns ein – wir prüfen ihn und geben ihn zur Bearbeitung an die Gesellschaft weiter.
  4. Sie erhalten die Police und sind ab jetzt – aber frühestens ab Versicherungsbeginn – versichert.
    Nun beginnen die Wartezeiten für Zahnersatz und Kieferorthopädie von 8 Monaten, d.h. in den ersten 8 Monaten haben Sie nur Versicherungsschutz durch unfallbedingte Behandlungen.
    Ausnahme: CSS.flexi hat im Bereich der Zahnbehandlung und Prophylaxe keine (!) Wartezeiten, d.h. sofortiger Leistungsanspruch.
  5. Sie haben nach den Wartezeiten eine Behandlung – der Versicherungsfall ist eingetreten.
    Haben Sie einen Heil- und Kostenplan bekommen, dann muss dieser zur Überprüfung/Genehmigung bei der Gesellschaft eingereicht werden – Sie erhalten eine Kostenübernahmezusage.
    Kleinere Rechnungen oder Prophylaxe werden direkt unter Angabe der Versicherungsnummer eingereicht.
    Wichtig: Rechnungen müssen immer im Original eingereicht werden.

Der Versicherungsfall

Unter „Versicherungsfall“ verstehen wir das Eintreten oder Bekanntwerden der behandlungsnotwendigen Diagnose, die gemäß Vertragsbedingungen leistungspflichtig ist.

Wichtig zum Verständnis:
In den Gesundheitsfragen werden Sie nach allen Erkrankungen und Behandlungen gefragt, die bis zum Antragsdatum angeraten, notwendig oder beabsichtigt sind – hierunter fallen auch Kontrolluntersuchungen und Beobachtungstermine.

Alle vor Antragsdatum genannten Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen, da juristisch gesehen hier der Versicherungsfall bereits eingetreten ist und generell immer nur neue und heute unbekannte Versicherungsfälle versichert werden können.

Genau aus diesem Grunde ist es gerade bei den kieferorthopädischen Behandlungen so unheimlich wichtig, das Kind frühst möglich – am besten im frühen Kindergartenalter – zu versichern, da jetzt noch keine Behandlungsbedürftigkeit vorliegt.

Weitere Angebote:
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