Geldfluss
Wer bezahlt wann was?
Am Anfang war die Eingruppierung in die KIG-Stufen – und hier gibt es leider nur 2 Möglichkeiten:
KIG 1 oder 2:
Klarer Fall, die gesetzliche Kasse ist außen vor und bezahlt gar nichts – keinen Euro – keinen Cent!
Ergo: Sie sind Selbstzahler und müssen alle Kosten alleine tragen – oder im schlimmsten Fall die Behandlung mangels finanzieller Kraft gänzlich absagen. Ich erspare mir hier zu erörtern, dass Ihnen irgendwann einmal Ihre eigenen Kinder einen Vorwurf machen könnten.
…oder Sie haben rechtzeitig eine hochleistende Zahnversicherung für Ihre Kinder abgeschlossen, die bereits bei KIG 1 oder 2 unterstützend Ihnen beiseite steht.
Der Kieferorthopäde schickt Ihnen die Rechnung – diese Rechnung leiten Sie an Ihre Gesellschaft weiter, die Ihnen dann gemäß den Vertragsbedingungen Ihren Anteil erstattet.
KIG 3-5
Nun springt die Kasse ein und übernimmt 80% der Kosten der Regelversorgung, d.h. der einfachen Behandlungsmethoden. Sollten Sie zwei oder mehr Kinder gleichzeitig in KFO-Behandlung haben, dann werden sofort 90% erstattet. Ihren einbehaltenen Eigenanteil bekommen Sie allerdings nach abgeschlossener Behandlung als Anreiz zurückerstattet, sofern Ihr Kind aktiv und bis zum Ende engagiert an der Behandlung mitgearbeitet und die Zahnspange kontinuierlich getragen hat. Ist dem nicht so, oder die Behandlung wurde abgebrochen, verfällt Ihre Selbstbeteiligung unwiderruflich.
Die meisten Kieferorthopäden/Zahnärzte empfehlen allerdings hochwertigere Behandlungsmethoden oder Materialien, um einen schnelleren, sichereren und bequemeren Weg einzuschlagen. Sie vereinbaren eine “Mehrkostenvereinbarung” mit Ihnen. Diese Kosten werden Ihnen, nachdem Sie diesen zugestimmt haben, quartalsweise in Rechnung gestellt.
Nun kommt es wieder auf Ihren Versicherungsschutz an:
- Sie haben keine Versicherung für Ihre Kinder abgeschlossen, dann tragen Sie diese Mehrkosten zu 100% alleine.
- Sie haben eine leistungsstarke Zahnversicherung für Kinder/KFO abgeschlossen, die sich bei KIG 3-5 an den Mehrkosten beteiligt, dann werden diese bedingungsgemäß erstattet.